Zahlungsziel auf Rechnung: So kommen Sie schneller an Ihr Geld

Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Januar 2023 14:05Finanzierung

Dass die Kunden die vereinbarten Zahlungsziele einhalten und sich mit der Begleichung offener Forderungen nicht allzu viel Zeit lassen, ist gerade für Selbstständige und kleine Unternehmen immens wichtig. Wie Sie Ihre Kunden dazu bringen, Rechnungen künftig schneller zu bezahlen.

Das Zahlungsverhalten mancher Kunden lässt leider zu wünschen übrig. Tatsächlich ist das zu späte Bezahlen der Rechnung kein Einzelfall. In Österreich beispielsweise zeigte der Austrian Business Check zuletzt, dass rund jede vierte Rechnung zu spät beglichen wird. Doch wie sorgen Unternehmen dafür, dass ihre Kunden das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel doch einhalten oder bestenfalls noch unterschreiten? Alle wichtigen Informationen zum Thema Zahlungsziel haben wir für Sie zusammengetragen. Außerdem verraten wir Ihnen 7 Tipps, wie Sie künftig schneller an Ihr Geld gelangen.

Was ist das Zahlungsziel überhaupt?

Bei dem Zahlungsziel handelt es sich um eine Frist, die einem Käufer für die Bezahlung einer Geldforderung eingeräumt wird. Folglich ist in diesem Zusammenhang oft auch von einer „Zahlungsfrist“ die Rede. Das Zahlungsziel wird für gewöhnlich auf der Rechnung für die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Dienstleistung ausgewiesen. Dabei sind verschiedene Formulierungen möglich, zum Beispiel:

  • „Sofort fällig nach Rechnungseingang“: Der Rechnungsbetrag muss sofort nach Eingang der Rechnung bezahlt werden.
  • „Zahlbar ohne Abzüge bis zum xx.xx.xxx“: Der Rechnungsbetrag muss spätestens bis zum definierten Datum bezahlt worden sein.
  • „Zahlbar x Tage netto ohne Abzug“: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von einer festgelegten Anzahl an Tagen zu zahlen.

Muss man ein Zahlungsziel auf der Rechnung ausweisen?

Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet, ein Zahlungsziel festzulegen. Die Festlegung des Zahlungsziels steht dem Verkäufer frei. Üblich sind Zahlungsfristen von sieben, 14 oder 30 Tagen, im Einzelfall können diese aber auch noch höher ausfallen.

Zahlungsziel überschritten: Was sind meine Rechte?

Laut Gesetz kommt der Käufer in Verzug, wenn er die Geldforderung 30 Tage nach Erhalt der Rechnung noch nicht beglichen hat. Dann sollten Sie ihn mit einer Mahnung auf die ausstehende Zahlung hinweisen. Gewerbliche Kunden kommen übrigens 30 Tage nach Eingang der Rechnung automatisch in Verzug – auch ohne Mahnung. Dann können Sie bereits ab der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren und Verzugszinsen auf den Rechnungsbetrag aufschlagen.

7 Tipps, wie Sie schneller an Ihr Geld kommen

Damit es erst gar nicht so weit kommt, haben wir 7 Tipps für Sie zusammengetragen, mit denen Sie dafür sorgen, dass Ihre Kunden Rechnungen künftig pünktlich bezahlen.

Tipp 1: Führen Sie eine Bonitätsprüfung durch.

Bevor Sie ein Neukundengeschäft überhaupt eingehen, sollten Sie zunächst die Bonität Ihres potenziellen Kunden prüfen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Kunde liquide genug ist, um Ihre Leistungen entsprechend zu entlohnen, und vermeiden böse finanzielle Überraschungen von vornherein. 

Tipp 2: Stellen Sie Rechnungen zeitnah.

Eine Faustregel, die eigentlich selbstverständlich klingt, aber leider oft vergessen wird: Stellen Sie Ihre Rechnungen zeitnah, am besten noch am Tag der Leistungserbringung bzw. Warenlieferung, spätestens jedoch innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen. Die Zahlungsbereitschaft der Kunden ist nämlich nachweislich am höchsten, wenn diese noch genau vor Augen haben, welche Leistung sie von Ihnen erhalten haben, und diese folglich noch mehr zu schätzen wissen.

Tipp 3: Geben Sie einen konkreten Zahlungstermin an.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, das Zahlungsziel auf der Rechnung anzugeben. Den größten Gefallen tun Sie sich selbst jedoch damit, wenn Sie den genauen Zahlungstermin angeben. Sprechen Sie also lieber nicht von „Zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen“, sondern besser von „Zahlbar ohne Abzüge bis zum 31. Januar 2023“. Geben Sie dabei am besten auch nochmal die genaue Höhe der ausstehenden Zahlungen an. Das schafft Klarheit und sorgt für mehr Transparenz.

Tipp 4: Nutzen Sie Skonto als Zahlungsanreiz.

Wollen Sie den Käufer dazu motivieren, seine Rechnung besonders schnell zu begleichen, können sie durch das sogenannte Skonto einen zusätzlichen Anreiz dafür schaffen. Dabei gewähren Sie dem Käufer einen kleinen Rabatt auf den eigentlichen Rechnungsbetrag, wenn dieser die offene Forderung in einem zuvor festgelegten Zeitraum, der nochmal kürzer als das eigentliche Zahlungsziel ausfällt, begleicht.

Tipp: Auch bei der Nutzung von Skonto hat sich eine klare Vorteilskommunikation als zielführend erwiesen. Vermerken Sie auf der Rechnung deshalb nicht nur, in welcher Höhe Sie ein Skonto gewähren, sondern auch, wie hoch die damit verbundene Ersparnis für den Käufer ist.

Das könnte zum Beispiel wie folgt aussehen:

„Der Rechnungsbetrag in Höhe von 4.999,99 € ist zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Sie zahlen nur 4899,99 € und sparen 100,00 €.“

Tipp 5: Organisieren Sie Ihr Mahnwesen.

Bei gewerblichen Kunden gilt: Ein Zahlungsverzug liegt bereits vor, wenn 30 Tage nach Eingang der Rechnung noch keine Zahlung erfolgt ist. Wenn Sie die Fälligkeit nach dem Kalender bestimmen, tritt der Verzug bereits am Folgetag des in der Rechnung festgelegten Zahlungsziels ein. Das gilt auch, wenn das vereinbarte Zahlungsziel kürzer als 30 Tage ist. In der Folge können Sie auf Ihre Ansprüche mit einer Zahlungserinnerung aufmerksam machen und dabei direkt Mahngebühren und Verzugszinsen aufschlagen.

Um von diesem Recht zeitnah Gebrauch machen zu können, sollten Sie Zahlungsziele und -beträge immer genau im Blick behalten und Ihre Kunden zeitnah an die noch ausstehende Bezahlung erinnern, sobald diese in Verzug geraten sollten. Prüfen Sie vorab aber unbedingt, ob die Leistung von Ihnen auch ordnungsgemäß erbracht wurde.

Tipp: Betiteln Sie Ihre Mahnung nicht mit dem Begriff „1. Mahnung“. Dann gehen Kunden gerne davon aus, dass ohnehin noch eine zweite Mahnung folgt, und lassen sich mit der Bezahlung weiter Zeit.

Tipp 6: Nehmen Sie externe Hilfe in Anspruch.

Inkasso- und Mahnwesen sind ein aufwendiges und leidiges Thema, welches gerade kleine Unternehmen kaum alleine stemmen können. Deshalb lohnt es sich in den meisten Fällen, hier auf einen externen Dienstleister zurückzukommen. Bei Svea ist die Übernahme des Debitorenmanagements in vielen Finanzierungspaketen bereits enthalten. Sie können sich also ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und müssen sich um nichts weiter kümmern – alles Weitere übernehmen wir für Sie.

Tipp 7: Nutzen Sie Factoring.

Sie sind auf schnelle Liquidität angewiesen, können oder wollen sich aber nicht länger auf den pünktlichen Zahlungseingang Ihrer Kunden verlassen? Dann könnte Factoring die passende Lösung für Sie sein. Beim Factoring verkaufen Sie Ihre offenen Forderungen an einen Factoringdienstleister, der Ihnen die entsprechende Summe umgehend auf Ihr Konto überweist. Ihre Kunden zahlen die ausstehenden Rechnungen nun direkt an das Factoringunternehmen. Das verschafft Ihnen frische Liquidität, die Sie nutzen können, um eigene Verbindlichkeiten zu begleichen oder neue Investitionen zu tätigen.

Ihr Factor trägt dabei in der Regel auch das Delkredererisiko für Sie. Damit sind Sie vor etwaigen Zahlungsausfällen des Kunden zu 100 % geschützt. Selbst wenn sich Ihr Kunde im Nachhinein als zahlungsunfähig herausstellen und seine Rechnung gar nicht mehr bezahlen können sollte, müssen Sie sich nicht sorgen. Das Geld, welches Ihnen bereits ausgezahlt worden ist, müssen Sie nicht zurückgeben.

Mit Factoring von Svea kommen Sie schneller an Ihr Geld

Svea ist Ihr zuverlässiger Finanzdienstleister. Wir sind bereits seit über 25 Jahren in mehr als 25 europäischen Ländern im Factoring-Geschäft aktiv und bietet unseren Kunden maßgeschneiderte Finanzierungslösungen, die sich immer an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des Kunden orientieren. Dabei bieten wir neben dem klassischen Full-Service Factoring weitere attraktive Finanzierungslösungen wie selektives Factoring, Invoice Purchasing und die Einkaufsfinanzierung an. Wir beraten Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten.

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