Factoring vs. Inkasso: Die Unterschiede

Publicerad Dienstag 16 Juli 2019 10:40Finanzierung

Ist von der Eintreibung von Forderungen die Rede, werden Inkasso und Factoring häufig in einem Atemzug genannt.

Dabei bezeichnen diese keinesfalls den gleichen Sachverhalt und sollten deshalb auch nicht verwechselt werden. Wir erklären, was Inkasso und was Factoring ist und wo die Unterschiede liegen.

Beim Inkasso beauftragt ein Unternehmen einen Dienstleister mit dem Einzug fremder Geldforderungen. Gläubiger bleibt dabei das Unternehmen selbst.

Was ist Inkasso?

Der Begriff Inkasso bezeichnet den geschäftsmäßigen Einzug fremder Geldforderungen, beispielsweise offener Rechnungen. Wenn ein Schuldner den ausstehenden Betrag trotz Mahnungen nicht bezahlt, entsteht ein Inkassofall. Beauftragt die betroffene Firma daraufhin ein Inkassounternehmen damit, sich um die Begleichung der offenen Forderungen zu kümmern, laufen alle weiteren Schritte über den Dienstleister. Dieser versendet nach einer anfänglichen Prüfung des Falls eine schriftliche Mahnung an den Schuldner. Verweigert der weiterhin die Zahlung, können gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide veranlasst werden. Das reicht bis zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher und der Pfändung von verwertbarem Eigentum. Der säumige Zahler hat aber auch das Recht, Widerspruch einzulegen. Erklärt er sich doch zur Zahlung bereit, besteht ferner die Möglichkeit, Ratenzahlungen oder Vergleichsvereinbarungen abzuschließen. Zum ursprünglichen Rechnungsbetrag kommen nun aber noch die entstandenen Inkassokosten hinzu.

Für die betroffenen Unternehmen ist es mit zahlreichen Vorteilen verbunden, das Inkassowesen aus der Hand zu geben. So können sich die Beschäftigten ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Kosteneinsparungen ergeben sich dadurch, dass das Unternehmen kein zusätzliches Personal für Inkassotätigkeiten einstellen muss. Nicht zuletzt profitiert das Unternehmen von den besonderen Kompetenzen des Dienstleisters. Der Auftraggeber kann sich sicher sein, dass das Inkassobüro über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die es für eine möglichst reibungslose Abwicklung des Debitorenmanagements benötigt.

Was ist Factoring?

Factoring wird gerne mit Inkasso verwechselt, da auch hier ein Unternehmen zur Begleichung offener Forderungen auf die Hilfe eines Dienstleisters zurückgreift. Anders als beim Inkasso beauftragt das Unternehmen aber nicht nur eine dritte Partei mit dem Debitorenmanagement, sondern verkauft seine Forderungen komplett an diese. Dafür überweist das Factoring-Unternehmen, der sogenannte Factor, innerhalb von 48 Stunden den ausstehenden Betrag abzüglich einer Factoring-Gebühr an seinen Kunden. Der Factor ist nun Eigentümer der offenen Forderungen und somit auch für das Debitorenmanagement verantwortlich. Das verschafft dem Kundenunternehmen unabhängig von der Bonität des Schuldners sofortige Liquidität, die mit einer erhöhten Eigenkapitalquote verbunden ist. Der Debitor begleicht die Forderung nun direkt beim Factor. Auch wenn dieser nicht zahlt, muss sich das Unternehmen keine Sorgen machen. Der Factor trägt das Ausfallrisiko nämlich zu 100 Prozent.

Beim Factoring verkauft das Unternehmen seine ausstehenden Forderungen an den Factor. Damit wird der Factor zum Eigentümer der Forderungen und übernimmt somit auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Die Unterschiede zwischen Factoring und Inkasso

Sowohl Factoring als auch Inkasso verschafft einem Unternehmen verbesserte Liquidität. Es bestehen jedoch teils gravierende Unterschiede zwischen den beiden Verfahren. So werden Inkassobüros grundsätzlich erst dann beauftragt, wenn Forderungen bereits fällig sind und ein Schuldner immer noch nicht zahlt. Beim Factoring hingegen werden alle offenen Forderungen an den Factor verkauft und nicht nur die bereits überfälligen. Dabei wird der Factor zum neuen Gläubiger und trägt somit alle Rechte und Pflichten an den Forderungen. Dazu zählen auch Debitorenmanagement und Ausfallrisiko. Im Gegensatz dazu überträgt ein Unternehmen beim Inkasso nur seine Vollmachten an den beauftragten Dienstleister. Dieser handelt somit im Namen seines Auftraggebers, bietet jedoch keinen Schutz vor etwaigen Zahlungsausfällen des Schuldners. Das Unternehmen bleibt also auf allen entstandenen Kosten sitzen, wenn Mahn- und Gerichtsverfahren erfolglos bleiben. Diese reichen von der Forderung selbst über Verzugsschäden bis hin zu den Inkassogebühren.

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