Finanzierung, Wissen
Negativerklärung: Definition, Nutzen, Hintergründe
12 November 2024
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. Juni 2020 09:59Finanzierung
Eigentlich hätten Anfang 2022 die finalen Regelungen von Basel III in Kraft treten sollen. . Nun wurde die Umsetzung um ein Jahr nach hinten verschoben.
Damit reagieren die Notenbanken und Finanzaufseher auf die Auswirkungen der Corona-Krise, von denen auch die Banken nicht verschont bleiben. Diese sollen all ihre Ressourcen im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie einsetzen können.
Bei Basel III handelt es sich um ein Reformpaket des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich zur Regulierung von Banken. Die Regelungen traten im Jahr 2013 in Kraft und lösen seitdem schrittweise die als Basel II bezeichneten Vorgängerregeln ab. Auslöser war die Finanzkrise von 2009, die offengelegt hatte, dass die Vorgaben von Basel II noch nicht ausreichend waren. Da Banken pleite gegangen waren, hatte der Staat eingreifen müssen, um diese zu retten. Basel III zielt nun darauf ab, die Banken so zu stabilisieren, dass diese künftig dazu in der Lage sind, sich aus eigener Kraft zu retten. So will man gezielt verhindern, dass sich eine Weltfinanzkrise in dem Ausmaß von 2009 noch einmal wiederholt.
Als nächster Termin für die schrittweise Umsetzung von Basel III war der 1. Januar 2022 festgelegt worden. Verbindliche Gültigkeit hätten die auch als Basel IV bezeichneten Regelungen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren am 1. Januar 2027 erhalten. Das Reformvorhaben verschiebt sich aber nun abermals, nachdem die Einführungsphase wegen Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung nicht wie ursprünglich geplant schon im Jahr 2019 begonnen hatte.
Im Kern zielt das Reformpapier auf die Stärkung des Eigenkapitals der Banken ab. Demnach sollen die Banken über genügend Reserven verfügen, um ihre Geschäfte künftig selbst absichern und für ihre Kunden einen erhöhten Sicherheitsschirm schaffen zu können. Ziel ist es, im Falle einer erneuten Finanzkrise die EU-Reserven gezielt den wirtschaftlich schwächeren Staaten zukommen zu lassen, während starke Wirtschaftskräfte wie Deutschland, Österreich und die Schweiz selbst für sich sorgen können müssen. Die hohen Kapitalanforderungen, nicht zuletzt aber auch der gestiegene administrative Aufwand würden insbesondere für kleine und mittelständische Kreditinstitute eine enorme Belastung bedeuten. Nicht ohne Grund stand Basel III in der Vergangenheit immer wieder in der Kritik.
Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde die Übergangsphase von Basel III nun erneut um ein Jahr verschoben. Das teilte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht am Abend des 27. März mit.
Covid-19 stellt die gesamte Wirtschaft vor enorme Herausforderungen. Aufgrund von Auftragseinbrüchen können Unternehmen ihre Verbindlichkeiten nicht mehr zahlen, was sich unmittelbar auf die Finanzbranche auswirkt. Eine Verschiebung von Verbindlichkeiten hilft, die Finanzen zu stabilisieren, die Folgen für die Banken so weit wie möglich abzumildern und so der Entstehung einer erneuten Finanzkrise gezielt vorzubeugen. In der Finanzwelt wurde der Aufschub der Basel III-Vorschriften um ein Jahr begrüßt. So hielt Frankreichs Notenbankchef und Vorsitzender der Gruppe der Notenbankpräsidenten und Chefs der Aufsichtsbehörden, François Villeroy de Galhau, fest:
„Es ist wichtig, dass Banken und Aufsichtsbehörden in der Lage sind, ihre gesamten Ressourcen einzusetzen, um auf die Auswirkungen von Covid-19 zu reagieren.“
Auch der Outputfloor, der als Kern der Risikovorschriften für die Kreditinstitute gilt, wird nun wegen Corona um ein Jahr verschoben. Ursprünglich hätte dieser am 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen. Basel III legt einen Outputfloor von 72,5 Prozent fest. Demnach hätte ein mit internen Modellen berechneter Kapitalbedarf um nicht mehr als 27,5 Prozent geringer ausfallen dürfen als die Höhe des nach dem Kreditrisiko-Standardansatz ermittelten Eigenkapitalbedarfs. In Zeiten von Corona eine zusätzliche Belastung für Kreditinstitute, die es zu vermeiden gilt.
Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wird es für Unternehmen zunehmend schwieriger, auf klassischem Wege an einen Kredit zu gelangen. Hier stellt Factoring eine attraktive Finanzierungsalternative dar. Factoring sorgt auch in Krisenzeiten für frische Liquidität, planbar und zum sofortigen Einsatz bereit. Dabei verkaufen Sie Ihre offenen Forderungen an den Factoringdienstleister Ihrer Wahl, der Ihnen die ausstehende Summe umgehend auf Ihr Konto überweist. Beim Full-Service Factoring profitieren Sie darüber hinaus von der Auslagerung des Debitorenmanagements und der Übernahme des Zahlungsausfallrisikos durch Ihren Factor.
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