Finanzierung, Wissen
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17 Oktober 2024
Veröffentlicht am Montag, 17. Juni 2019 15:43Finanzierung
Factoring als Umtausch von offenen Rechnungen gegen schnelle Liquidität bei einem „Factor“ wie Svea hat nur einen Haken:
Um offene Rechnungen zu haben, braucht man zuvor Kunden, denen man diese Rechnungen ausgestellt hat. Und also auch Produkte und/oder Dienstleistungen, die man diesen Kunden verkauft hat. Gründer, Jungunternehmer, im Neudeutsch Start-Ups genannt, haben zwar oft gute Geschäftsideen, aber oft noch kein verkäufliches Produkt und damit auch noch keine Kunden für Rechnungen. Dafür hat sich in den vergangenen Jahren „Crowdfunding“ als „alternative Finanzierung“ etabliert. Wie so vieles kam die Idee aus den USA, aber eigentlich ist es eine more sophisticated Art des altbewährten Spendens und nahm verschiedene Formen an. Man gibt Geld, ohne sich viel dafür zu erwarten.
Crowdfunding im ursprünglichen Sinn ist heutzutage meist ein öffentlicher Aufruf (über die eigene Homepage oder auf speziellen Crowdfunding-Plattformen), der zum Ziel hat, finanzielle Ressourcen für ein Vorhaben zu erhalten und damit einen bestimmten Zweck zu erreichen. Das kann das Schaffenswerk eines Künstlers genauso sein wie eine Erfindung oder ein innovatives Unternehmensprojekt. Die Crowdfunder geben also in der Regel vertrauensvoll Geld ohne finanzielle Gegenleistung und bestenfalls gegen das Versprechen einer vereinbarten Gegenleistung mit gewissem Wert: Die kann etwa ein Werk des Kreativen sein, oder das erste Stück eines (mit dem Crowfundinggeld finanzierten) neuen Produktes. Die „Verzinsung“ ist entweder Null oder irgendetwas Tangibles.
Beim Crowdinvesting hingegen soll es sehr wohl zu Geldrückflüssen kommen. Crowdinvesting ist eine Sonderform des Crowdfunding mit folgenden Eigenschaften: Via Web oder andere Medien werden Kapitalgeber für Unternehmen (Startups oder KMU) gesucht, der Mindestinvestitionsbetrag ist vorgegeben und meist so gering bemessen, dass sich viele Kapitalgeber angesprochen fühlen können und jedermann auch Kleinbeträge investieren kann. Die Kapitalempfänger sind verpflichtet, ihren Crowdinvestoren entweder vorab vereinbarte Zinsen (bei Anleihen und qualifizierten Nachrangdarlehen) auszuzahlen, oder ihnen einen vorab vereinbarten Anteil an einem (zukünftigen) Gewinn auszuschütten (bei Beteiligungen und Genussrechten). Denn Beteiligungen gewähren eine Teilhabe der Kapitalgeber am Gewinn des Unternehmens und zusätzlich an dessen -gegebenenfalls gedeckelter- Wertentwicklung. Außerdem sind die Kapitalnehmer verpflichtet, ihren Geldgebern vorab und dann regelmäßig bestimmte Informationen zu geben. Die Rechte und Pflichten sind in Österreich im sogenannten Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) geregelt - eines der modernsten Regelwerke für Crowdinvesting in Europa.
Für alle Varianten dieser „alternativen Finanzierungsform“ gilt aber: Wenn aus der finanzierten Sache nichts wird, kann auch das Crowdinvesting-Geld weg sein. Kapitalgeber verlieren im worst case ihr Kapital (was auch schon vorgekommen ist). Risiko bleibt also. Aber wie heißt es so schön: „No risk - no fun.“
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