Rechnungsstellung ab 1.1.2018 in der Schweiz: Dies gilt es zu beachten

Publicerad Mittwoch 20 Februar 2019 03:34Finanzierung

Seit dem 1. Januar 2018 gelten in der Schweiz reduzierte Mehrwertsteuersätze. In diesem Zusammenhang müssen Sie als Unternehmer bei der Rechnungsstellung verschiedene Kriterien beachten und auch eingehende Zahlungsaufforderungen genau prüfen. Wickeln Sie Ihre Forderungen mit Hilfe von Factoring über einen Finanzdienstleister ab, ist die korrekte Rechnungsstellung ebenfalls Pflicht.

Rechnungserstellung beim Factoring - reduzierte Mehrwertsteuersätze beachten

Entscheidend für das Datum der Rechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung, beziehungsweise der Zeitraum der Leistungserbringung. Stellen Sie in 2018 eine Leistung in Rechnung, die im Jahr 2017 erbracht wurde, gilt der höhere Steuersatz von 8,0 %. Rechnen Sie Leistungen aus dem laufenden Jahr ab, ist der ab 1.1.2018 gültige Steuersatz von 7,7 % zu nutzen. Bei Wartungsverträgen oder anderen Dienstleistungen haben Sie unter Umständen für Ihren Kunden jahresübergreifende Leistungen erbracht. In diesen Fällen stellen Sie für den Rechnungsanteil, der auf das neue Jahr entfällt, einen verminderten Steuersatz in Rechnung. Teilen Sie den Betrag in Ihrer Rechnung entsprechend auf. Haben Sie sich für das Factoring entschieden und verkaufen Ihre Forderungen an einen Finanzdienstleister wie die Svea, erhalten Sie den Rechnungsbetrag abzüglich der Factoringgebühren sofort.

Pflichtangaben auf Ihrer Rechnung

Zusätzlich zu den geänderten Mehrwertsteuersätzen gibt es weitere Pflichtangaben auf Ihrer Rechnung. So müssen Sie Ihr Unternehmen auf der Rechnung so bezeichnen, wie es auch im Register der Steuerpflichtigen eingetragen ist. Auch der Zahlungspflichtige ist unter der Bezeichnung, unter der er im Geschäftsleben tätig ist, auf der Rechnung zu benennen. Erläutern Sie neben dem Entgelt für Ihre Tätigkeit oder Lieferung, Art und den Umfang der erbrachten Leistung. Stimmt das Rechnungsdatum nicht mit dem Datum der Leistungserbringung überein, geben Sie das Leistungs- oder Lieferdatum wie oben bereits erläutert in Ihrer Rechnung an. Darüber hinaus ist die Schweizer Mehrwertsteuernummer in Ihrer korrekten Form "CHE-XXX.XXX.XXX MWST" auf Ihrer Rechnung anzugeben. Beachten Sie, dass der Hinweis "inklusive Mehrwertsteuer" nicht ausreichend ist, es sind stets die korrekten Sätze auf der Rechnung zu vermerken.

Korrekte Rechnungen sorgen für schnelle Abwicklung des Factoring

Nutzen Sie Factoring, um sich in Ihrem Unternehmen schnell Liquidität zu verschaffen, empfiehlt sich eine korrekte Erstellung der Rechnung. Auf diese Weise sorgen Sie für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung. Svea kauft Ihre Forderungen im Rahmen des Factorings an und übernimmt den Einzug der Forderung. Dazu ist eine richtige Rechnung, die alle erforderlichen Angaben enthält, unbedingt erforderlich. Sind Korrekturen erforderlich, verzögert das die Abwicklung und es dauert länger, bis Sie über Ihren Erlös aus dem Forderungsverkauf verfügen können.

Finanzdienstleister Svea sorgt für flüssige Mittel auf Ihrem Geschäftskonto

Haben Sie Fragen zum Factoring oder möchten ein individuelles Angebot erstellen lassen, nehmen Sie Kontakt zu Svea auf. Über das Kontaktformular erreichen Sie Ihren kompetenten Finanzdienstleister.