Steuerreform 2020 in Österreich bringt Entlastung für Kleinunternehmer

Publicerad Mittwoch 26 Februar 2020 01:13Finanzierung

Am 19. September 2019 hat der Nationalrat die erste Etappe des von der Bundesregierung im Mai 2019 beschlossenen Steuerreformgesetzes verabschiedet. Dieses ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Neben Dienstnehmern mit niedrigem Einkommen profitieren insbesondere auch Kleinunternehmer von den Neuerungen. So will man den Wirtschaftsstandort Österreich stärken und weiter vorantreiben. Welche Änderungen ab 2020 im Wesentlichen auf Kleinunternehmer zukommen, haben wir für Sie im Überblick.

Erhöhung der Kleinunternehmergrenze

Als Kleinunternehmergrenze wird die Umsatzgrenze bezeichnet, ab der Unternehmen umsatzsteuerpflichtig sind. Diese lag bisher bei 30.000€ im Jahr, wird ab 2020 aber auf 35.000€ angehoben. Für die Unternehmen bringt das nicht nur steuerliche, sondern auch bürokratische Entlastungen mit sich. So müssen Unternehmen mit bis zu 35.000€ Umsatz im Jahr auch keine Umsatzsteuererklärungen mehr ausfüllen. Gerade für kleine Start-ups gestaltet es sich anfangs noch schwer einzuschätzen, ob sie die Umsatzgrenze im laufenden Jahr überschreiten werden. Hier schafft die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze einen größeren Spielraum.

Den Unternehmen steht es frei, ob sie ihre Rechnungen weiterhin mit Umsatzsteuer stellen oder nicht. So ergibt sich auch für Kleinunternehmer, die den Vorteil des Vorsteuerabzugs weiter nutzen möchten, kein Nachteil. Was sinnvoller ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren wie dem Kundenkreis und der Art der erzielten Umsätze ab und muss im Einzelfall entschieden werden.

Neue Kleinunternehmer-Pauschalierung

Eine weitere Entlastung für Kleinunternehmer besteht darin, dass diese ab 2020 die Möglichkeit haben, eine einfache Pauschalierung im Bereich der Einkommenssteuer zu beantragen. Dabei stellt der Unterschiedsbetrag zwischen Betriebseinnahmen und dem Betriebsausgabenpauschalsatz den pauschalierten Gewinn dar. Der Betriebsausgabenpauschalsatz beträgt bei Handelsunternehmen und Produktionsbetrieben 45%, bei Dienstleistungsbetrieben 20%. Damit müssen Kleinunternehmer mit einem Umsatz von maximal 35.000€ zukünftig auch keine Einkommenssteuererklärung mehr abgeben.

Experten rechnen mit enormen Einsparungen für die 350.000 betroffenen KMU in Österreich. Demzufolge würden rund 50.000 Steuerklärungen entfallen. Im Steuervolumen könnten Einsparungen i.H.v. 75 Millionen Euro erzielt werden. Auch der bürokratische Aufwand, der damit entfällt, ist nicht zu unterschätzen.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der neuen Kleinunternehmer-Pauschalierung sind:

  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Freiberufler) oder Gewerbebetrieb
  • Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • maximal 35.000€ Umsatz pro Jahr (eine einmalige Toleranzgrenze von 40.000€ innerhalb von fünf Jahren)

Von der Pauschalierung ausgenommen sind Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 25 Prozent Beteiligung, Aufsichtsräte und Stiftungsvorstände.

Leichtere Absetzbarkeit geringwertiger Wirtschaftsgüter

Als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) werden Güter bezeichnet, die Unternehmen für ihre Arbeit brauchen, z.B. Kleinmöbel, Handy, Laptop und einfache Werkzeuge. Geringwertige Wirtschaftsgüter dürfen einen gewissen Wert nicht überschreiten, damit man sie sofort abschreiben kann. Dieser belief sich in Österreich bisher auf 400€. Mit der neuen Steuerreform können Unternehmen ihre Wirtschaftsgüter ab sofort bis zu einem Warenwert von 800€ direkt abschreiben. Diese Maßnahme dient insbesondere der Verwaltungsvereinfachung und bringt Kleinunternehmern, gerade Ein-Mann-Betrieben, spürbare Erleichterung.

Factoring bringt zusätzliche Entlastung für Kleinunternehmer

Kleine und mittelständischen Unternehmen sind der Motor der österreichischen Wirtschaft. Sie tragen entscheidend zu der Stärke des Wirtschaftsstandorts Österreichs bei. Umso wichtiger ist es, KMU bestmöglich zu unterstützen, um deren Bestehen langfristig zu sichern. Dabei kann Factoring helfen.

Beim Factoring handelt es sich um eine alternative Finanzierungslösung, die es Unternehmen ermöglicht, ihre offenen Forderungen an einen Factor zu verkaufen. Das verschafft dem Unternehmen sofortige Liquidität, die dieses nutzen kann, um erfolgreich weiterzuwachsen.

Nicht umsonst wenden wir von Svea uns mit unseren vielfältigen Factoring-Angeboten insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen. Wo Banken Kredite aufgrund mangelnder Sicherheiten verwehren, sorgt Svea durch den Rechnungsvorverkauf für frische Liquidität. Gleichzeitig erhöht der Verkauf der ausstehenden Forderungen Ihre Eigenkapitalquote, was die Kreditvergabebedingungen deutlich verbessert. So lässt sich Factoring als optimale Ergänzung in Ihrem Finanzierungsmix nutzen.

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